Die GEMA-Gebühr ist nur bei öffentlicher Aufführung von Musik fällig. Öffentlich ist eine Veranstaltung immer, wenn Eintrittsgeld kassiert wird, ebenfalls wenn Gäste zugelassen sind, zu denen die veranstaltenden Personen keine persönliche Verbundenheit haben.
Zum Beispiel ist deine Gartenparty im Familienkreis nicht öffentlich, auch wenn das ganze Viertel beschallt wird. Türkische oder Polterhochzeiten sowie Polterabende sind dagegen öffentlich, auch wenn sie im Saal stattfinden, denn dort kann traditionell jedermann mitfeiern. Trauerfeiern sind öffentlich, wenn sie aber nur im engsten Kreis der Hinterbliebenen stattfinden, sind sie es nicht. Schulabschlussfeiern für Schüler, beide Elternteile und engste Lehrer sind nicht öffentlich. Erfolgt jedoch ein Kartenvorverkauf, wie es bei einem Abiball häufig der Fall ist, ist der Abschlussball öffentlich, denn es entscheidet nicht das Veranstaltungskomitee, sondern die jeweilige Erwerber der Karten über die teilnehmenden Personen.
Der Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung muss rechtzeitig vorher diese Veranstaltung bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA anmelden und die Gebühren bezahlen.
Zusätzlich muss auch der DJ Kopien der Musikstücke, die für öffentliche Veranstaltungen verwendet werden, bei der GEMA lizenzieren lassen. Das habe ich bereits erledigt.
Bist du immer noch unsicher? Frage mich!